Lage

Das größte Land der Erde weist schon allein aufgrund seiner Größe einen unglaublichen Artenreichtum und landschaftliche Vielfalt auf. Für unsere Jäger erfolgt die An- und Abreise mit dem Flugzeug nach St. Petersburg, wo ein Mitarbeiter unseres Partners auf bereits wartet. Unser Partner ist bei der Abwicklung aller Formalitäten und bei der Ein- und Ausreise behilflich und kümmert sich während des Aufenthaltes um das Wohl unserer Jäger.

Jagd

Die Jagdreviere unseres Partners liegen gut und, für russische Verhältnisse, schnell erreichbar im russischen Teil Kareliens, im Gebiet Novgorod und im Raum St. Petersburg.

Im April beginnt das Jagdjahr mit der Jagd auf Auer- und Birkhahn zur Frühjahrsbalz. Sehr erfolgreich sind die auch Jagden im Herbst und Winter auf Bär, Luchs und Elch. So konnten im vergangenen Jahr vier unserer Jäger vier Braunbären erlegen. Unsere Jäger werden stets auf eine hervorragende Jagdorganisation, gute Wildbestände sowie herzliche Gastfreundschaft stoßen. Je nach Jagdgebiet werden Sie in einfachen Holzhütten bis hin zu bequemen Jagdhäusern mit Sauna untergebracht.

Im Anschluss an die Jagd empfehlen wir eine Übernachtung in St. Petersburg, um im Rahmen einer Führung die Stadt mit ihren wunderschönen Bauten und Museen zu besichtigen.

Die Beantragung der notwendigen Reisepapiere (VISA) nimmt einige Zeit in Anspruch, weshalb wir zu einer frühzeitigen Buchung raten. Die Trophäen können nicht direkt nach der Jagd mitgenommen werden. Wir empfehlen mit unserem Partner vor Ort, oder einem erfahrenen Spediteur den Transport zu organisieren.

      

Auf jeden Fall werden Sie eine ursprüngliche Jagd in beinahe unberührter Landschaft erleben. Deshalb können diese Jagden psychisch und physisch sehr fordernd sein. Die Unterbringung während der Jagd ist oftmals sehr einfach, die Gastfreundschaft jedoch umso herzlicher. Und Sie werden für diese Strapazen mit unvergesslichen Jagderlebnissen belohnt.

Besondere Hinweise:

ACHTUNG Waffenembargo 

nachstehend ein wichtiger Hinweis vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei Reisen nach Russland, sollten Sie Ihre eigene Jagdwaffe mitnehmen.

Das im Juli 2014 beschlossene Waffenembargo ist durch eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in nationales Recht umzusetzen. Durch die nunmehr erfolgte Änderung des ​Art. 4 ​Abs. 1b der Verordnung (EU) ​Nr. 833/2014 wurde klargestellt, dass das bereits bestehende Verbot der Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen auch ein Verbot der Bereitstellung von Versicherungen und Rückversicherungen beinhaltet.

Beachten Sie hierbei bitte, dass das Waffenembargo nicht nur die Ausfuhr, sondern auch technische oder finanzielle Unterstützung, die Einfuhr, den Kauf oder die Beförderung aus Russland erfasst.

Die von der EU beschlossenen Verbote gelten ​u. a. dann nicht, wenn die beschriebenen Handlungen der Erfüllung eines Vertrags dienen, der vor dem 01.08.2014 geschlossen wurde. Beachten Sie bitte, dass die Ausfuhr nach § 8 AWV genehmigungspflichtig bleibt.

Beachten Sie bitte auch, dass Russland aufgrund der Anordnung des Waffenembargos nunmehr als Waffenembargoland im Sinne des Art. 4·​Abs. 2 der Dual-use-Verordnung anzusehen ist.

Information bei der Waffenmitnahme im Flugzeug

Für die Einreise benötigen Sie einen gültigen Reisepass, Jagdschein und europäischen Feuerwaffenpass (EFP), ein russisches Visum, sowie die Einladung des russischen Jagdveranstalters, was wir Ihnen beschaffen und zusenden werden. Für das Visum benötigen wir von Ihnen Ihren Reisepass im Original und ein Passfoto jüngeren Datums.

Am Zoll müssen Sie Ihre Jagdwaffe, sollten Sie eine mitführen, deklarieren und eine geringe Gebühr entrichten.

Bei Auer-, Birkhahn, Schnepfe und Elch ist die Einfuhr gemäß BNG §21 Abs. 6 Satz 2 erlaubt. Bei anderen Trophäen wird eine sogenannte CITES-Bescheinigung benötigt, die im Vorwege vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BFN) im Internet beantragt werden kann. Alle Trophäen müssen ordnungsgemäß am Zoll aus- und eingeführt, bzw. deklariert werden! Gern nennen wir Ihnen einen Spediteur, der die Abwicklung für Sie durchführt.

Ebenso benötigen Sie für die Mitnahme Ihrer Jagdwaffe ein Zollrückwarennachweis (INF-3), den Sie bei der Einreise in die EU bei sich führen müssen.

Informationen HIER

Für weiterreichende und aktuelle Informationen zum Land und besonderen Reisehinweisen empfehlen wir die Internetseite des Deutschen Auswärtigen Amtes.